GEC schlägt vor, das Angebot an EPEAT-Produktkategorien um Datenspeichergeräte für Unternehmen zu erweitern und bittet alle interessierten Stakeholder um Feedback zu dem gerade veröffentlichten Produktkategorie-Vorschlag für Unternehmensdatenspeicher. Dieser Vorschlag enthält die Begründung für die Aufnahme von Unternehmensdatenspeichern in das EPEAT-Portfolio, einschließlich einer Marktanalyse, einer Zusammenfassung der Nachhaltigkeitsauswirkungen und Strategien zur Verringerung der Auswirkungen sowie des Interesses der Interessengruppen. Er bietet auch einen Überblick über die Produktzusammensetzung und gibt Empfehlungen für den Umfang und die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Kriterien für diese Produktkategorie.

Als Umweltzeichen des Typs 1, das nach den Grundsätzen und Anforderungen der ISO-Norm 14024 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltkennzeichnung des Typs 1 - Grundsätze und Verfahren - arbeitet, bietet GEC den Interessengruppen die Möglichkeit, Rückmeldungen zur Auswahl der Produktkategorien für das EPEAT-Umweltzeichen zu geben, wie in GEC Auswahl der Produktkategorien.

GEC begrüßt die Überprüfung und Kommentare der Interessengruppen zu diesem Produktkategorie-Vorschlag für die Speicherung von Unternehmensdaten während seiner 60-tägigen öffentlichen Konsultation. Die Kommentare müssen bis spätestens 10. Februar 2025, 11:59 Uhr ET, mit dem Formular für öffentliche Kommentare per E-Mail an CRITERIA@gec.org eingereicht werden. Zusätzliche Dokumente können als Anhänge beigefügt werden.

Der GEC bittet die interessierten Kreise um Prüfung und Stellungnahme zu allen Aspekten des Vorschlags, einschließlich der folgenden:

  • Aufnahme von Unternehmensdatenspeichern in das EPEAT-Produktportfolio und in den Geltungsbereich der Kategorie;
  • Zusätzliche Informationen (oder aktuellere Daten) über die Produktzusammensetzung und die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit von Datenspeicherprodukten für Unternehmen;
  • Empfehlungen für zusätzliche Minderungsstrategien und bewährte Praktiken, die zu einer nachweislichen Verringerung der Auswirkungen führen; und
  • Fehler und Auslassungen in den Analysen und Kriterienempfehlungen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an CRITERIA@gec.org.