Die neue EU-Batterieverordnung ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Anhang 1 Beschränkung von Stoffen wurde aktualisiert und besagt: Ab dem 18. August 2024 dürfen Gerätebatterien, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, nicht mehr als 0,01 Gewichtsprozent Blei (ausgedrückt als Bleimetall) enthalten. Computer und Bildschirme, bildgebende Geräte, Fernsehgeräte, Mobiltelefone, Netzwerkausrüstungen und Server Die Kriteriendokumente enthalten die folgende Erklärung zur Anwendung normativer Verweise: Wenn die EU eine Richtlinie aufhebt und durch eine neue Richtlinie ersetzt oder eine Richtlinie anderweitig überarbeitet und aktualisiert, gilt die neue Richtlinie ab dem Datum ihres Inkrafttretens als die in Bezug genommene Richtlinie, sofern in der normativen Referenz nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Jedes EPEAT®-Kriterium enthält zusätzliche Informationen, insbesondere:

  • Bei bildgebenden Geräten, Servern und Fernsehern muss die Batterie die Grenzwerte für den Materialgehalt der Batterierichtlinie einhalten, wenn das Produkt EPEAT-registriert ist.
  • Die Netzausrüstung erfordert, dass die Batterie die zum Zeitpunkt der Herstellung der Batterie geltenden Grenzwerte für den Materialgehalt der Batterierichtlinie einhält.
  • Computer und Bildschirme müssen ständig der aktuellen Fassung der EU-Batterierichtlinie entsprechen.
  • Bei Mobiltelefonen müssen die Produkte die im Kriterium genannten Grenzwerte einhalten (20 ppm für Cadmium und 5 ppm für Quecksilber).